Im Todesfall
Was ist zu tun
Wir erledigen alles für Sie, was nötig ist.
Viele Entscheidungen müssen schnell und richtig getroffen werden. Wir unterstützen Sie gerne in der Zeit des Abschieds und erledigen für Sie alles, was nötig ist.
Sobald die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wir sind Tag und Nacht unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70 für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.
Informieren Sie die Angehörigen und den Arbeitgeber der verstorbenen Person. Eine Liste mit allen Adressen und Kontaktdaten hilft Ihnen sehr, den Überblick zu bewahren.
Meldung bei der Wohngemeinde / dem Zivilstandsamt
- Wenn die Person privat verstorben ist (nicht im Spital oder anderer Institution) müssen die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen den Tod bei der Wohngemeinde oder dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anmelden.
Für diese Meldung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ärztliche Todesbescheinigung im Original (nur wenn privat verstorben)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Bei ausländischen Bürgern: Pass, Ausländerausweis und Ehestandsausweis
Die häufigsten Fragen
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
- Informieren Sie den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte den Sanitätsnotruf 144.
- Ist die Todesursache natürlich, stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus.
- Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Staatsanwaltschaft benachrichtigen.
Grundsätzlich darf nichts unternommen werden, bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist.
Sobald diese ausgestellt ist, informieren Sie uns bitte. Wir sind unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70 jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.
Nein. Grundsätzlich ist eine Aufbahrung zu Hause möglich. Dabei sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. Wir beraten Sie gerne.
Ja. Ein Sarg ist zwingend notwendig.
Ja, die Totentstarre kann gelöst werden.