Im Todesfall

Was ist zu tun

Wir erledigen alles für Sie, was nötig ist.

Viele Entscheidungen müssen schnell und richtig getroffen werden. Wir unterstützen Sie gerne in der Zeit des Abschieds und erledigen für Sie alles, was nötig ist.

Zu Hause

  • Informieren Sie den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie den Sanitätsnotruf 144.
  • Ist die Todesursache natürlich, stellt der Arzt die Todes­be­scheini­gung aus.
  • Ist die Todes­ur­sache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Staatsanwaltschaft benachrichtigen.

Grundsätzlich darf nichts unternommen werden, bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist.

Im Spital, Pflege-, Wohn- oder Altersheim

  • Das Spital bzw. die Institution sendet die Todes­bescheinigung an das Zivilstandsamt.

Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt

  • Benachrichtigen Sie zwingend die Polizei, Notruf 117.
  • Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein.

Sobald die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Wir sind Tag und Nacht unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70  für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.

Informieren Sie die Angehörigen und den Arbeitgeber der verstorbenen Person. Eine Liste mit allen Adressen und Kontaktdaten hilft Ihnen sehr, den Überblick zu bewahren.

Mit uns besprechen Sie folgende Punkte:

  • Wahl des Bestattungsortes (Friedhof oder privat)
  • Die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Wahl der Grabart auf dem Friedhof
  • Wahl der Urne bei Kremation
  • Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
  • Überführung der verstorbenen Person mit einem Bestattungsfahrzeug
  • Dekoration und Blumenschmuck
  • Kontakt zu Pfarrperson, Trauerredner:in
  • Gemeinsames Aufsetzen der  Todesanzeige, die wir an die Zeitung Ihrer Wahl weiterleiten
  • Druck von Leidzirkularen, Fotos und Danksagungen
  • Individuelle Wünsche und Fragen

Meldung bei der Wohngemeinde / dem Zivilstandsamt

  • Wenn die Person privat verstorben ist (nicht im Spital oder anderer Institution) müssen die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen den Tod bei der Wohngemeinde oder dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anmelden.

Für diese Meldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original (nur wenn privat verstorben)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Bei ausländischen Bürgern: Pass, Ausländerausweis und Ehestandsausweis
  • Die verstorbene Person wird nach Wunsch der Angehörigen am vereinbarten Termin von uns abgeholt.
  • Wir bereiten die verstorbene Person für die letzte Reise vor (pflegen, ankleiden und einbetten), sofern dies nicht bereits von Spital, Heim oder von der Spitex gemacht wurde. Beim Pflegen und Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen selbstverständlich mit dabei sein und helfen.
  • Unser "Raum der Stille", ein privater Aufbahrungsraum, bietet den Angehörigen die Möglichkeit, sich in aller Ruhe und in einer sehr persönlichen Art von der verstorbenen Person zu verabschieden.
  • Mit dem Bestattungswagen bringen wir den Sarg in den Aufbahrungsraum des Friedhofs oder direkt ins Krematorium.
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Wir sind gerne für Sie da.

Tag und Nacht.

Unsere Dienstleistungen

während 24 Stunden an 365 Tagen

Lieferung des Sarges inkl. Ausstattung

Einbetten in den Sarg

Aufbahrung daheim oder auf dem Friedhof

Privater Aufbahrungsraum "Raum der Stille"

Kühlung der verstorbenen Person

Urnenschmuck

Beratung und Druck von Todesanzeigen, Fotos und Danksagungen

Beschriftungen und Lieferung von Grabkreuzen

Druck von wetterfesten Fotos

Hygienische Versorgung und Wiederherstellung von Unfall- und Suizidopfern

Bereitschaftsdienst für die Staatsanwaltschaft

Erledigung der Formalitäten

Erstellung Einsargungsprotokoll, Kanton Aargau

Überführungen im In- und Ausland

Erstellung von Bestattungsanordnungen mit Ihren persönlichen Bestattungswünschen

Vorträge

Die häufigsten Fragen

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

  • Informieren Sie den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte den Sanitätsnotruf 144.
  • Ist die Todesursache natürlich, stellt der Arzt die Todes­be­scheini­gung aus.
  • Ist die Todes­ur­sache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Staatsanwaltschaft benachrichtigen.

Grundsätzlich darf nichts unternommen werden, bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist.

Sobald diese ausgestellt ist, informieren Sie uns bitte. Wir sind unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70  jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.

Nein. Grundsätzlich ist eine Aufbahrung zu Hause möglich. Dabei sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. Wir beraten Sie gerne.

Ja. Ein Sarg ist zwingend notwendig.

Ca. 1.5 Stunden nach dem Tod eines Menschen tritt die Totenstarre ein. Es handelt sich um einen natürlichen Vorgang, bei dem die Muskulatur erstarrt und sich somit der gesamte Körper der verstorbenen Person versteift.
Die Ursache für die Totenstarre ist der
ausfallende Stoffwechsel, bei dem bestimmte Muskelproteine, die für die Entspannung der Muskeln verantwortlich sind, nicht mehr isoliert werden. So kommt es zur Erstarrung der Muskeln.
 
Die Totenstarre, auch Leichenstarre genannt
gilt als sicheres Todeszeichen und spielt beim Bestimmen des Todeszeitpunkts eine wichtige Rolle.

Ja, die Totentstarre kann gelöst werden.

Eine verstorbene Person wird in der Regel 3-5 Tage aufgebahrt. 

Kinder sind schon sehr früh selbst in der Lage zu entscheiden, auf welche Art und Weise sie Abschied nehmen möchten. Sie stellen automatisch altersentsprechende Fragen und haken nach, wenn sie mit der Antwort nicht zufrieden sind.