Im Todesfall
Was ist zu tun
Wir erledigen alles für Sie, was nötig ist.
Viele Entscheidungen müssen schnell und richtig getroffen werden. Wir unterstützen Sie gerne in der Zeit des Abschieds und erledigen für Sie alles, was nötig ist.
Erste Massnahmen im Todesfall
Zu Hause
- Informieren Sie den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie den Sanitätsnotruf 144.
- Ist die Todesursache natürlich, stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus.
- Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Staatsanwaltschaft benachrichtigen.
Grundsätzlich darf nichts unternommen werden, bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist.
Im Spital, Pflege-, Wohn- oder Altersheim
- Das Spital bzw. die Institution sendet die Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt.
Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt
- Benachrichtigen Sie zwingend die Polizei, Notruf 117.
- Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein.
Bestatter kontaktieren
Sobald die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wir sind Tag und Nacht unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70 für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.
Angehörige informieren
Informieren Sie die Angehörigen und den Arbeitgeber der verstorbenen Person. Eine Liste mit allen Adressen und Kontaktdaten hilft Ihnen sehr, den Überblick zu bewahren.
Beratungsgespräch und Organisation
Mit uns besprechen Sie folgende Punkte:
- Wahl des Bestattungsortes (Friedhof oder privat)
- Die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
- Wahl der Grabart auf dem Friedhof
- Wahl der Urne bei Kremation
- Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
- Überführung der verstorbenen Person mit einem Bestattungsfahrzeug
- Dekoration und Blumenschmuck
- Kontakt zu Pfarrperson, Trauerredner:in
- Gemeinsames Aufsetzen der Todesanzeige, die wir an die Zeitung Ihrer Wahl weiterleiten
- Druck von Leidzirkularen, Fotos und Danksagungen
- Individuelle Wünsche und Fragen
Amtliche Formalitäten
Meldung bei der Wohngemeinde / dem Zivilstandsamt
- Wenn die Person privat verstorben ist (nicht im Spital oder anderer Institution) müssen die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen den Tod bei der Wohngemeinde oder dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anmelden.
Für diese Meldung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ärztliche Todesbescheinigung im Original (nur wenn privat verstorben)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Bei ausländischen Bürgern: Pass, Ausländerausweis und Ehestandsausweis
Persönlicher Abschied
- Die verstorbene Person wird nach Wunsch der Angehörigen am vereinbarten Termin von uns abgeholt.
- Wir bereiten die verstorbene Person für die letzte Reise vor (pflegen, ankleiden und einbetten), sofern dies nicht bereits von Spital, Heim oder von der Spitex gemacht wurde. Beim Pflegen und Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen selbstverständlich mit dabei sein und helfen.
- Unser "Raum der Stille", ein privater Aufbahrungsraum, bietet den Angehörigen die Möglichkeit, sich in aller Ruhe und in einer sehr persönlichen Art von der verstorbenen Person zu verabschieden.
- Mit dem Bestattungswagen bringen wir den Sarg in den Aufbahrungsraum des Friedhofs oder direkt ins Krematorium.
Wir sind gerne für Sie da.
Tag und Nacht.
Unsere Dienstleistungen
während 24 Stunden an 365 Tagen
Lieferung des Sarges inkl. Ausstattung
Einbetten in den Sarg
Aufbahrung daheim oder auf dem Friedhof
Privater Aufbahrungsraum "Raum der Stille"
Kühlung der verstorbenen Person
Urnenschmuck
Beratung und Druck von Todesanzeigen, Fotos und Danksagungen
Beschriftungen und Lieferung von Grabkreuzen
Druck von wetterfesten Fotos
Hygienische Versorgung und Wiederherstellung von Unfall- und Suizidopfern
Bereitschaftsdienst für die Staatsanwaltschaft
Erledigung der Formalitäten
Erstellung Einsargungsprotokoll, Kanton Aargau
Überführungen im In- und Ausland
Erstellung von Bestattungsanordnungen mit Ihren persönlichen Bestattungswünschen
Vorträge
Die häufigsten Fragen
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
Die Person stirbt zu Hause. Was ist zu tun?
- Informieren Sie den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte den Sanitätsnotruf 144.
- Ist die Todesursache natürlich, stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus.
- Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Staatsanwaltschaft benachrichtigen.
Grundsätzlich darf nichts unternommen werden, bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist.
Sobald diese ausgestellt ist, informieren Sie uns bitte. Wir sind unter der Tel.-Nr. +41 62 865 70 70 jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen Sie gerne.
Muss die verstorbene Person sofort nach dem Tod zu Hause abgeholt werden?
Nein. Grundsätzlich ist eine Aufbahrung zu Hause möglich. Dabei sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. Wir beraten Sie gerne.
Braucht es einen Sarg für die Kremation?
Ja. Ein Sarg ist zwingend notwendig.
Was ist eine Totenstarre?
Ist es möglich die verstorbene Person trotz Totenstarre anzuziehen?
Ja, die Totentstarre kann gelöst werden.
Wie lange kann die verstorbene Person aufgebahrt werden?
Dürfen Kinder verstorbene Personen sehen?
Kinder sind schon sehr früh selbst in der Lage zu entscheiden, auf welche Art und Weise sie Abschied nehmen möchten. Sie stellen automatisch altersentsprechende Fragen und haken nach, wenn sie mit der Antwort nicht zufrieden sind.